Bedarfsorientierte ambulante Erziehungshilfen

Das Konzept der bedarfsorientierten ambulanten Erziehungshilfen orientiert sich in der praktischen Umsetzung an den Hilfen zur Erziehung gemäß §27 KJHG ff.
Wir richten die Art und den Umfang unserer Hilfe nach dem individuellen Bedarf der Antragsteller bzw. Auftraggeber.
Unser Blick liegt dabei auf dem gesamten Familiensystem mit dem dazugehörigen Lebensumfeld.
Wir bieten somit zielgerichtete und lösungsorientierte Hilfen an.

Mögliche praxisnahe Einsatzbereiche sind zum Beispiel:

  • Klärung des konkret notwendigen Hilfebedarfs von Eltern Kindern und Jugendlichen
  • Pädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung für Alleinerziehende, Eltern, Paare und Familien
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche mit intensiver Familienberatung und gegebenenfalls schulischer Begleitung
  • Individuelle Einzelbetreuung für Kinder und Jugendliche
  • Unterstützung von Jugendlichen im Bereich des selbständigen Wohnens
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Grundlagen der Zusammenarbeit bilden die im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Absprachen und Ziele. Die Erreichung der Ziele wird in angemessener Zeit, terminlich festgelegt, überprüft.